Analyse der ärztlichen und wissenschaftlichen Qualifikation
Nach mehrmonatiger Recherche hat der Autor Thomas Kubo eine Artikelserie zur ärztlichen und wissenschaftlichen Qualifikation des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach veröffentlicht (Zeitschrift „Der Hintergrund“).
Im ersten Teil der Serie wird nachgezeichnet, wie Lauterbach seine Ausbildung durchlaufen hat. Im Jahr 1989 machte er sein Staatsexamen, vermied es aber, die für die Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausübung (Approbation) verpflichtende Zeit als Arzt im Praktikum zu absolvieren. Erst im Jahr 2010, nach Auslaufen der AIP-Regelung, wurde Lauterbach von der Ärztekammer Nordrhein approbiert, hat seitdem aber nicht regelhaft als Arzt gearbeitet und auch keine Facharztausbildung absolviert.
Im zweiten und dritten Teil wird die wissenschaftliche Qualifikation von Lauterbach dargestellt. In seinen USA-Aufenthalten, die die Jahre 1986 bis 1996 umfassten, hat er außer einer Dissertation in Harvard keine wissenschaftlichen Publikationen verfasst. Dies muss als Hinweis darauf gewertet werden, dass er während der Jahre in den USA keine selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Die Dissertation hat eher einen essayistischen Charakter und ist weltweit nur mit einem Exemplar in Harvard zugänglich (das nicht ausgeliehen wird und nur vor Ort einsehbar ist). Nach den Recherchen des Autors kann nicht ausgeschlossen werden, dass er in Köln (2mal), Greifswald und Tübingen ohne relevante Publikationen auf Professorenstellen berufen wurde; entsprechende Anfragen sind bislang unbeantwortet geblieben. Hierzu muss man wissen, dass bei Berufungen normalerweise mehrere, z.T. über 100 Publikationen in Zeitschriften, die einem Review-Prozess unterworfen wurden, verlangt werden. Erst recht werden zahlreiche hochrangige Publikationen erwartet, wenn ein Wissenschaftler längere Zeit im Ausland und besonders in den USA verbracht hat. Der vierte Teil der Serie folgt beschäftigt sich mit der Lehre und den Lehrverpflichtungen, das Resümee darf gewiss dem Leser überlassen werden.
Besondere Bedeutung kommt dem fünften und abschließenden Teil der Serie zu, hier geht es um die Angaben, die K. Lauterbach in seinem Tübinger Berufungsverfahren zu den von ihm eingeworbenen Drittmitteln und zu seinen Publikationen gemacht hat.
Downloads
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Teil 5
Gesamte Serie
Interview M. Schrappe zu Teil 5