Wissenschaftliches Fachgutachten Teil I zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Bundesnotbremse
Das hier herunterzuladende Teilgutachten zum Verfahren zur Verfassungsbeschwerde Az. 1 BVR 781/21 gegen die Bundesnotbremse wurde von Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Köln, im Auftrag des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Prof. N. Härting, Berlin, erstellt. Es behandelt den vom Ersten Senat vorgegebenen Fragenkomplex III, der sich im Schwerpunkt auf den Begriff der „7-Tages-Inzidenz“ bezieht. Dieser Messwert, der zur Beurteilung des Dynamik der SARS-2/CoViD-19-Epidemie und zur Steuerung der Eindämmungsmaßnahmen verwendet wird (z.B. „Bundesnotbremse“), entspricht einer notification rate (Melderate), da sie nicht das Auftreten von Neuinfektionen, sondern die neu gemeldeten Infektionen wiedergibt. Diese Melderate wurde zunächst als direkter Messwert, zuletzt aber als Indikator, d.h. als Vorhersagewert für die weitere Entwicklung der Epidemie verwendet. Das Gutachten untersucht die Frage, ob die Kernanforderungen an einen Indikator, nämlich dessen Spezifizierung, Reliabilität und Validität erfüllt sind. In der Folge werden Alternativen dargestellt, das Spektrum der in Frage kommenden Indikatoren systematisiert und auf der Basis dieser Systematik ein Vorschlag für einen Indikator-Set entwickelt, der in der Lage wäre, die Epidemie in ihrem aktuellen Stand und ihrer weiteren Entwicklung zu beschreiben.
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