… zusammen mit Prof. Stöhr, ehem. WHO
Dringende Empfehlung: die aktuell anstehende Änderung des IfSG ist so gestalten, dass die als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen §28a IfSG korrigiert und nicht noch verschärft werden. Eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Prof. Dr. D. Krüger und Prof. Dr. K. Stöhr raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.
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