Offener Brief des Drosten-Vorgängers Prof. Krüger an den Bundestagspräsidenten

… zusammen mit Prof. Stöhr, ehem. WHO

Dringende Empfehlung: die aktuell anstehende Änderung des IfSG ist so gestalten, dass die als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen §28a IfSG korrigiert und nicht noch verschärft werden. Eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Prof. Dr. D. Krüger und Prof. Dr. K. Stöhr raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.

Vollständiger Text und Bericht hier

Bericht und Kontakt:

Prof. Dr. med. Klaus Stöhr