BVerfG-Gutachten (Teil II) zur Bundesnotbremse

Wissenschaftliches Fachgutachten Teil II zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Bundesnotbremse

Das hier herunterzuladende 2. Teilgutachten zum Verfahren zur Verfassungsbeschwerde Az. 1 BVR 781/21 gegen die Bundesnotbremse wurde von Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Köln (18.8.2021),  im Auftrag des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Prof. N. Härting, Berlin, erstellt. Es behandelt die vom Ersten Senat vorgegebenen Fragenkomplexe I und II, die die „Übertragungsorte, – wege und -zeiten“ sowie die Thematik der „Kontaktbeschränkungen“ betreffen.  Das Gutachten geht davon aus, das man zur adäquaten Beurteilung infektionsepidemiologischer Befunde  die drei Komplexe Erregereigenschaften (z.B. Infektiosität), Wirtseigenschaften (z.B. Alter) und Umgebungsfaktoren (z.B. Luftaustausch) gleichberechtigt nebeneinander stellen muss. Geeignet sind zur Eindämmung von Virusübertragungen besonders Komplexe Mehrfachinterventionen, die heute den Standard in der Bekämpfung epidemischer Ausbrüche darstellen und unterschiedliche Techniken (Verbote und Gebote, Anreize, technische Lösungen, soziale und psychologische Instrumente, Information, Krisenkommunikation und Führungsverhalten) in optimale Abstimmung einsetzen. Das alleinige Setzen auf Kontaktbeschränkungen ist wenig zielführend.

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